Punktgehaltene Verglasung
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Gestaltungs- und Kombinationsmöglichkeiten
- Einfache Glasmontage und Justierbarkeit
- Geprüft nach TRAV
- Leichtigkeit der Glaskonstruktion
- Erfahrung und Begleitung bei behördlichen Zustimmungen
- Planung, Lieferung und Montage aus einer Hand
- Hoher Grad der Vorfertigung
Punktgehaltene Glasfassaden gehören bauordnungsrechtlich zu den „nicht geregelten“ Bauprodukten. Daher ist eine Zustimmung im Einzelfall für die Gesamtkonstruktion bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde notwendig. Gerne beraten wir Sie im konkreten Anwendungsfall.
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